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Schwertschaukampf – Kurse, Schwerter, Shows und viel mehr.
Beratung und Verkauf von Schwertern, Dolchen, Lederscheiden, Gewandung, Schutzausrüstung
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Die meisten Grundkurse geben wir über die Volkshochschulen, die Kurse in Pinneberg buchst Du direkt bei uns. Vorkenntnisse brauchst Du nicht.
Alle Kurs-InfosGrundkurse im Schwertschaukampf
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Alle VideosInformationen zur Veranstaltung
Die Freienfelser Ritterspiele finden 2026 zum 31. Mal (über Christi Himmelfahrt mit anschließendem Wochenende) statt und gerne möchten wir versuchen, unter dem Banner des SSK dort zu lagern und ein Schnuppertraining anzubieten.
Freienfels liegt ca. 50 km nördlich von Frankfurt und wir hoffen, dass wir trotzdem (mindestens) 8 Interessierte finden, die dort gerne lagern möchten. Bis jetzt war es wohl üblich, dass ein Lageraufbau bereits ab dem Wochenende vor dem eigentlichen Markt stattfinden kann. Spätestens jedoch vor dem Markt am Mittwochabend muss der Aufbau abgeschlossen sein.
Diese Anmeldung fungiert erstmal als Interessensabfrage.
Kontakt mit dem Veranstalter wurde aufgenommen, eine Entscheidung über Teilnahme des SSKs oder darauf aufbauend Platzgröße bzw. Teilnehmerzahl liegt noch nicht vor.
Hier noch einige Informationen aus den Regularien aus 2025:
Teilnehmer (ab 16 Jahren) müssen einen Unkostenbeitrag von 20 EUR entrichten
Autoschläfer müssen sich vorab anmelden und eine Gebühr entrichten.
Brennholz wird nicht gestellt (vor Ort kaufen oder mitbringen)
Für Gruppen ab sechs Teilnehmer ist mindestens ein Dienst (Nachtwache- oder Kassenkontroll-Dienst) mit je zwei Personen Pflicht.
Ein ganz kleines Mittelalterfest in Hamburg / Rahlstedt am 11.10. bis 12.10.2025.
Anschrift: Alt-Rahlstedter-Kirche / Rahlstedter Straße 79, 22149 Hamburg
Personen: bis zu 20 Personen
Termine:
Auftrag:
Termine Samstag:
Termine Sonntag:
Es ist wahrscheinlich so wenig Platz vorhanden, dass wir kein Zelt stellen können. Das gesamte Marktgeschehen ist rund um die alte romantische Alt-Rahlstedter Kirche.
Hier ein Text vom Veranstalter:
Wir, der Rahlstedter Kulturverein und die Kirchengemeinde Alt-Rahlstedt veranstalten zum 7. Mal am Wochenende 11.-12. 10.2025 ein Mittelalterfest auf dem Gelände der Alt-Rahlstedter Kirche und neu auch dem vorgelagerten Park.
Unser Mittelalterfest wird von vielen Ehrenamtlichen Helfern organisiert und soll ein niederschwelliges Angebot sein, das Mittelalter zu erleben, deswegen nehmen wir auch keinen Eintritt
Da die Kirche zum ersten Mal im Jahr 1248 urkundlich erwähnt wurde, eignet sie sich perfekt als Kulisse zur Darstellung mittelalterlichen Brauchtums auch grade für Kinder und Familien, da das Fest schwerpunktmäßig deren Freizeitgestaltung zum Inhalt hat.
Dieses Fest wird ermöglicht und unterstützt durch die Stadt Hamburg.
Auszug aus den Allgemeine Geschäftsbedingungen für schwertschaukampf.de und deren Ableger
Die kompletten AGB finden Sie hier: http://www.schwertschaukampf.de/index.php/shop-agb-bottom.html
§ 1 Allgemeines
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Schule für mitelalterlichen Schwertschaukampf UG (haftungsb.), Hermann-Löns-St. 7e, 24558 Henstedt-Ulzburg (nachstehend: „Verkäuferin“), betreffend den Onlineshop http://www.schwertschaukampf.de und alle zur Domain gehörenden Sub-Domains. Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, die Verkäuferin hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen der Verkäuferin und den Kunden haben stets Vorrang.
(2) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.
(4) Gerichtsstand ist Henstedt-Ulzburg, soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
(5) Wir liefern in folgende Länder: Europa/Europe.
§ 2 Vertragsinhalte und Vertragsschluss
(1) Der Verkäufer bietet den Kunden im Onlineshop http://www.schwertschaukampf.de neue Waren, vor allem schaukampftaugliche Schwerter und Dolche, mittelalterliche Zelte, mittelalterliche Gewandung, Lederschutz, sportlich moderne Kleidung mit Werbeaufdruck zum Kauf an.
Der Kunde hat außerdem die Möglichkeit, per E-Mail oder Brief bei der Verkäuferin wegen eines bestimmten Artikels anzufragen. Nach Erhalt einer solchen Anfrage unterbreitet die Verkäuferin dem Kunden ein entsprechendes Angebot per E-Mail oder Brief. Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde dieses Angebot annimmt.
(3) Der Vertragstext wird gespeichert.
§ 3 Preise, Versandkosten, Umsatzsteuer und Zahlung
(1) Bei Bestellungen über einen der Onlineshops gelten die dort angegebenen Preise. Der Verkäufer wendet die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG an und weist deshalb keine Umsatzsteuer aus.
(2) Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten, die dem Kunden vor Abgabe der Bestellung bekannt gegeben werden.
(3) Die Belieferung der Kunden durch die die Verkäuferin erfolgt nach Wunsch des Kunden gegen folgende Zahlungsmethoden: Vorkasse (durch Überweisung) oder Lastschrift durch die Verkäuferin (nach vorheriger Genehmigung durch den Käufer).
(4) Kommt ein Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann der Verkäufer Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und / oder vom Vertrag zurücktreten.
(5) Der Verkäufer stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm bei Lieferung der Ware ausgehändigt wird oder sonst in Textform zugeht.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum des Verkäufers; im Fall, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
Belehrung über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
(1) Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) bei Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf UG (haftungsb.)
Hermann-Löns-Str. 7e
24558 Henstedt-Ulzburg
E-Mail:
(2) Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.
Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Wichtiger und besonder Hinweis
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind.
[Ende der Widerrufsbelehrung]
Zu einem sollen sie leicht sein, damit man relativ ermüdungsfrei mit ihnen kämpfen kann. Dann sollen sie wieder besonders bruchfest sein, am besten keine Scharten bekommen und dann noch gut aussehen.
Sicherheit bei Schaukampfwaffen heißt nach unserer Meinung, dass
- die Schlagkante möglichst dick ist (gern 3 mm und mehr)
- die Schwertspitze, Parierstange und der Knauf abgerundet und nicht scharfkantig sind
- die Parierstange sicher und relativ fest sitzt
- der Knauf und der Griff fest mit der Angel verbunden sind
- das Schwert als hochwertigem Stahl oder Federstahl besteht
- das keine tiefe Scharten oder Risse vorhanden sind
Unfälle können leider immer passieren. Daher sollte ein Schwert durch seine Bauweise das Verletzungsrisiko minimieren. Und ein Schwert sollte nach Möglichkeit niemals plötzlich brechen. Und erst recht dürfen seine Bestandteile nicht unkontrolliert herum fliegen. Aber die Erfahrung zeigt, dass es immer wieder passieren kann. Wir haben leider während unserer Kursen und Veranstaltungen schon diverse Schwerter von unterschiedlichen Herstellern zerbrochen.
Davon waren
a) ca. 30% der Brüche in der Angel.
Dass heißt, man hatte in der einen Hand das Schwert und in der anderen Hand den Knauf.

b) 30% der Brüche direkt vor der Parierstange.
Dass heißt, man hatte in beiden Händen den Griff in der Hand und die Klinge flog davon.

c) 40% der Brüche in der Klinge.
Dass heißt, man hatte in beiden Händen den Griff und ein Stück Klinge in der Hand und
der Rest der Klinge flog davon.
Fazit
Während a) noch relativ "lustig" ist, sind die Brüche nach b) und c) schon ziemlich gefährlich. Alle Brüche sind bis jetzt glimpflich ausgegangen. Aber es zeigt, was für hohe Anforderungen an die Klingen gestellt werden und dass die gut bezahlbaren Klingen diesen Erwartungen nicht immer gerecht werden.
Kürzlich haben wir etwas sehr Kurioses erfahren: Ein Schwerthersteller hat die Qualität seiner Schwerter in unterschiedliche Sicherheitsstufen eingeteilt. Der nicht mehr stolze Besitzer eines Schwertes der Sicherheitsstufe 2 erklärte uns die Einteilung wie folgt:
Stufe 1: Das Schwert bekommt Scharten und ist damit kaum schaukampftauglich
Stufe 2: Das Schwert bekommt wenige Scharte und ist damit etwas schaukampftauglich
Stufe 3: Das Schwert bekommt keine Scharten und ist damit voll schaukampftauglich
Würde es sich nicht um ein Schwert, sondern um Bremsen, Autoreifen, Kondome, Fallschirme, Sicherheitsgurte oder ähnliches handeln, würde jedem sofort der Unsinn dieser Sicherheitsstufen auffallen.
Wer würde schon gern ein KFZ mit einer Breme der Sicherheitsstufe 1 kaufen? "Die Bremse nutzt sich ab und kann daher nur KAUM genutzt werden..."
Es kommt nicht auf die Scharten, sondern allein auf die Bruchfestigkeit an.
Oder möchtest Du der Besitzer eines besonders harten Schwertes der Sicherheitsstufe 3 sein, dessen abgebrochene Spitze gerade ein zuschauendes Kind verletzt hat?
Wahrscheinlich nicht, oder?
Schwertkampf im Theater endete blutig / Abgebrochene Klinge verletzte Zuschauerin
Berliner Zeitung / 17.07.2002
Lutz Schnedelbach:Bei einem Schaukampf von zwei Shaolin-Mönchen im Theater des Westens in Charlottenburg ist am vergangenen Sonntag eine Zuschauerin verletzt worden. Die 15-jährige Schülerin aus Brandenburg erlitt durch ein Stück einer abgebrochenen Metallklinge eine Schnittwunde am Kinn und musste in ein Krankenhaus gebracht werden. Dort wurde die Schnittwunde mit drei Stichen genäht.
"Die Mönche haben einen packenden Schwertkampf gezeigt. Es sah total echt aus", sagte Augenzeuge Andreas H. aus Lichtenberg. Dabei brach ein Stück Klinge von einem Schwert ab und traf die 15-jährige Lu, die in der elften Reihe saß. Ein Sanitäter versorgte das Mädchen.
Unklar ist, wie es zu dem Unfall kommen konnte. Veranstalter Mathias Mantel: "Wir lassen gegenwärtig die Schwerter prüfen." Möglicherweise habe ein Materialfehler zu dem Unglück geführt. Die Mönche seien sehr betroffen. Sie tourten seit vielen Jahren um die Welt und noch nie sei etwas passiert, sagte Mathias Mantel. Die Mönche haben mit den Eltern des Mädchens gesprochen und wollen sich in den nächsten Tagen noch einmal mit ihr treffen, so der Veranstalter.
Die Shaolin-Kämpfer gastieren noch bis zum 21. Juli im Theater des Westens. Der Schwerter-Schaukampf wurde aber sofort nach dem Unfall aus dem Programm gestrichen. Die Nummer soll erst wieder gezeigt werden, wenn feststeht, warum eines der Schwerter geborsten ist.
Im Waffengesetz wird unter §1 definiert, was überhaupt unter dem Begriff ‚Waffe’ verstanden werden soll.
Diese sind im Sinne des Waffengesetzes als Waffen definiert, „die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen“ (WaffG §1 Abs.2).
Schwerter, Dolche, Messer, Stoß- und Wurfspeere, Lanzen, Spieße, Hellebarden, Armbrüste, Bögen, Speerschleudern und Ballisten – das Waffenarsenal eines mittelalterlichen Kämpfers ist heutzutage unter den Hieb- und Stoßwaffen zusammengefasst.
Der Erwerb von Hieb- und Stoßwaffen und damit auch das Führen derselben ist gesetzlich in §2 des Waffengesetzes geregelt: Schusswaffen und Munition, zu deren Erwerb es ihrer Art nach keiner Erlaubnis bedarf, sowie Hieb- und Stoßwaffen darf nur erwerben, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat“.
Das Tragen einer Waffe wird im Waffengesetz als das ‚Führen einer Waffe’ bezeichnet. Nach § 4 des Waffengesetzes „führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt über sie außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums ausübt.“ Wer also Hieb- und Stoßwaffen in seinen eigenen 4 Wänden aufbewahrt oder benutzt, tut rechtlich nichts Verbotenes.
„Wer an öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen teilnimmt, darf keine Waffen im Sinne des §1 (also Schusswaffe, Hieb- oder Stoßwaffen) führen“ (§ 42 Abs.1 WaffG). Eine Ausnahme stellt das „Mitwirken an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen [dar], wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschmunition geladene Schusswaffen oder Hieb- oder Stoßwaffen geführt werden“. Ein Schaukampf ist einer Theateraufführung recht ähnlich; freie Feldschlachten sind, sobald es eine öffentliche Veranstaltung ist, im Prinzip jedoch rechtswidrig.
Nach der ‚Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz’ (WaffVwV) werden solche Gegenstände von den Hieb- und Stoßwaffen ausgenommen, „die zwar Hieb- und Stoßwaffen nachgebildet, aber wegen abgestumpfter Spitzen und stumpfer Schneiden offensichtlich nur für den Sport, zur Brauchtumspflege (z.B. historisch nachgebildete Degen, Schwerter oder Lanzen) oder als Dekorationsgegenstand geeignet sind“. Schaukampfschwerter würden nach dieser Definition nicht unter das Waffengesetz fallen und unterlägen keinen Einschränkungen. Diese Aussage sei jedoch mit einem großen ‚Aber’ versehen: Eine Waffe im technischen Sinne wie es auch im Waffengesetz beschrieben ist, ist ein Gegenstand, der aufgrund seiner Beschaffenheit dazu geeignet ist, große Verletzungen zuzufügen. Und dies lässt sich auch bei Schaukampfschwertern nicht bestreiten…
Wer auf der sicheren Seite stehen will, erkundigt sich noch einmal explizit beim zuständigen Ordnungsamt und lässt sich einen Ausnahmebescheid erstellen, der zusammen mit einem Personalausweis auf Verlangen von Polizei oder Ordnungsamt vorgewiesen werden kann.
Folgender Text wurde auf der Webseite des Bundesministeriums des Inneren (http://www.bmi.bund.de) gefunden:
Die Gesetzesänderungen sind am 1. April 2008 in Kraft getreten.
Definition: Waffenrecht
Ziel des Waffenrechts ist die Stärkung der Inneren Sicherheit durch Reglementierung des privaten Erwerbs und Besitzes von Waffen und durch die Bekämpfung des illegalen Waffenhandels und –besitzes.
Welche Ausnahmen werden für das Führen von Messern gelten?
Die Koalition hat im Gesetzgebungsverfahren eine Initiative eingebracht, nach der Hieb- und Stoßwaffen, nicht verbotene Springmesser und feststehende Messer mit einer Klingenlänge von mehr als 12 cm künftig nicht mehr zugriffsbereit in der Öffentlichkeit geführt werden dürfen.
Das unsachgemäße Führen von Einhandmessern und Messern mit einer feststehenden Klinge von über 12 cm Länge wird als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Es ist davon auszugehen, dass die Zahl der Gewalttaten mit Messern zurückgeht, wenn sie nicht mehr in der bisherigen Form zugriffsbereit mitgeführt werden dürfen. Die Vorschrift verschafft der Polizei damit die Möglichkeit, insbesondere gewaltbereiten Jugendlichen mitgeführte Messer schon vor Begehung einer Straftat abzunehmen.
Das Führen wird bei berechtigtem Interesse, insbesondere bei der Berufsausübung, der Brauchtumspflege, dem Sport oder zu einem allgemein anerkannten Zweck erlaubt.
Die Neuregelung schränkt den rechtstreuen Bürger in seiner Berufsausübung oder anerkannten Freizeitbeschäftigung nicht ein und erkennt an, dass der sozialadäquate Gebrauch von Messern durch das Führensverbot nicht verhindert werden soll."
Gleich eine Bitte vorne weg: Achte auf Deine Gesundheit.
Trainiere erst mit Übungsschwertern Deine Techniken, Deine Reflexe und Deine Geschwindigkeit BEVOR Du die gleiche Technik auf Metall übst. Übungsschwerter sind all die Teile, die einem wirklich die Gesundheit retten können.
Genug der immer wiederkehrenden Warnungen, jetzt geht es zur Sache.
Um an ein solches Trainingsgerät heranzukommen, gibt es zwei Möglichkeiten.
1. In einem geeignetem Geschäft oder im Internet ein Larpschwert kaufen. So ein Teil kann gern zwischen 30 bis 120 Euro kosten. Aber zum echten Training mit viel Kraft sind die Teile eigentlich viel zu schade.
2. In einem Baumarkt einen Besenstil mit 28 mm Durchmesser, eine im Durchmaß passende, graue, dicke Rohrisolierung und Kabelbinder für insgesamt ca. 10 Euro für eine "Pompfe" kaufen.
Bauanleitung für "Pompfen":
Die Rohrisolierung auf den Besenstil schieben, so dass man den Besenstil noch mit beiden Händen gut anfassen kann und mit den Kabelbindern fixieren. Das Teil sollte insgesamt nicht viel länger sein als die senkrechte Länge zwischen Bauchnabel bis zum Boden zzgl. max. 10 cm. Im Normalfall sind das zwischen 105 cm bis 115 cm. Also den zu langen Bereich an der "Klinge" absägen. Und schon kann das vorsichtige Kämpfen damit los gehen.

Der Vorteil an den "Pompfen",
so der entstandene Name der Besenstile, ist, dass sie viel aushalten können, sehr günstig, überall verfügbar und leicht herzustellen sind. Und es ist nicht schlimm, wenn die Teile mal brechen. Dann kauft man sich für max. 5 Euro einen neuen Besenstil und schon kann es weiter gehen. Bei einem Larpschwert oder einen teurem professionellen Übungsschwert überlegt man es sich gleich zweimal, ob man damit mit voller Kraft zuschlägt und einen Bruch riskiert.
Da die "Pompfen" unter anderem aus der Rohrisolierung bestehen, ist es auch nicht weiter tragisch, wenn ungewollt der Körper des Angegriffenen getroffen wird. Die Isolierung gibt nach und es kommt kaum zu wirklichen Verletzungen.
Diese Art von "Pompfen" kann man für alle Arten von mittelalterlichen Waffen herstellen. So haben wir für den Dolchkampf auch solche "Pompfen" hergestellt.
Noch einmal die Bitte: Bitte bau Dir oder kauf Dir Übungsteile und trainiere zunächst damit. Alles andere kann viel zu gefährlich werden.

Dein Feedback ist bei uns angekommen. Wir lesen jede Rückmeldung.
Mit Deinem Feedback machen wir SSK besser.
Ganz liebe Grüße
Heiko Schulze und das Team von der Schule
für mittelalterlichen Schwertschaukampf
Auf einer MPS-Veranstaltung waren wir einmal über 190 Leute mit über 40 Zelten im SSK-Heerlager. Das Lager ist immer noch beachtlich, aber in den letzten Jahren kleiner geworden. Warum melden sich weniger an?
Ich würde gerne wieder mit vielen SSKlern und den Familien schöne Veranstaltungen besuchen und tolle SSK-Turniere durchführen. Vielleicht kann ich mit Deinem Feedback die Veranstaltungen attraktiver gestalten, sodass sich in Zukunft wieder mehr Leute anmelden.
Alle Angaben sind freiwillig und auch anonym möglich.
Wir Schwertkämpfer waren jahrelang eine feste Institution im Wildpark. Im November 2012 haben wir zum ersten Mal das Gelände in Eekholt gebucht. Damals rechneten wir mit bis zu 100 Teilnehmern. In Spitzenzeiten freuten sich über 120 Teilnehmer auf die Feier, die als SSK-Weihnachtsfeier begann.
Aus internen Kostengründen musste der Wildpark den letztmöglichen Termin verschieben. So konnte nur noch das letzte Oktoberwochenende für das SSK-Fest genutzt werden.
Seitdem sind die Anmeldezahlen massiv zurückgegangen. Im Jahr 2024 haben nur 41 Zeit gefunden, an der Veranstaltung teilzunehmen.
Obwohl wir von Wildpark keine Mindestteilnehmerzahl bekommen haben, finde ich die Teilnehmerzahl von zu gering. Deshalb habe ich die Veranstaltung abgesagt.
Ich würde gerne wieder mit Euch allen dieses schöne Fest feiern. Vielleicht kann ich mit Deinem Feedback die Feier attraktiver gestalten, sodass sich in Zukunft wieder mehr Leute anmelden.
Alle Angaben sind freiwillig und auch anonym möglich.
Bereite dich auf eine magische Reise wie keine andere vor, denn wir laden dich ein zu Elfia Haarzuilens am 20. & 21. April 2024!
Eine Reise in unser Königreich ist ein unvergessliches Erlebnis, das alle deine Erwartungen übertrifft und dich in eine Welt voller Staunen entführt, in der Mythos und Realität miteinander verschmelzen.
Sobald sich die Tore von Elfia Haarzuilens öffnen, findest du dich in einer bezaubernden Welt wieder, in der du deine innere Elfe, Fee, Ritter oder jede andere magische Persönlichkeit annehmen kannst. Die atemberaubenden Schlossanlagen von Kasteel de Haar verwandeln sich in ein Reich der Möglichkeiten und des Abenteuers.
Ob du schon lange ein Fantasy-Enthusiast bist oder ein Neuling, der darauf brennt, zu erkunden, Elfia Haarzuilens bietet für jeden etwas. Von beeindruckender Unterhaltung und mitreißenden Geschichten bis hin zu bezaubernder Musik und köstlichem Catering verspricht Elfia ein Wochenende voller Magie, Geheimnis und endloser Verzauberung.
Bereit für dieses epische Abenteuer?
Hier sind weitere Informationen zu der Elfia
Das größte Outdoor-Kostüm-Event Europas wird sich endlich wieder im größten Schloss der Niederlande, dem Schloss De Haar, zeigen. Elfia wird aus mehr als dreißig verschiedenen Standorten bestehen; alte bekannte Gebiete und völlig neue Gebiete. Unter anderem mit einem großen Jahrmarkt aus dem 19. Jahrhundert, einem Steampunk-Dorf, einem Mittelalter-Dorf, einer Wasserwelt mit Meerjungfrauen und Wassermann, einem Piratendorf, einer Balfolk-Bühne und vielem mehr.
Sollten deutlich mehr als 10 Bewerbungen um die Plätze eingehen, wird SSK eine Auswahl treffen müssen. SSK wird die Teilnehmer gesondert in einer E-Mail bestätigen.
Auftrag:
Veranstaltungsort:
Kasteel de Haar, Haarzuilens, Kasteellaan 1 / 3455 RR Haarzuilens / Niederlande
Anfahrt:
Im eigenen PKW oder als Teil einer Fahrgemeinschaft
Aufbau:
Donnerstag 18.04.2024 bis Freitag 19.04.2024, 24:00 Uhr
Öffnungszeiten für Besucher:
Samstag, 20.04.2024, ab 09:00 Uhr bis 22: Uhr
Sonntag, 21.04.2024, Ab 09:30 Uhr bis 19:00 Uhr
Vorschlag für den Show-Ablauf am Samstag
Vorschlag für den Show-Ablauf am Sonntag
Abbau:
Sonntag 21.04.2024, Veranstaltungsende bis Montag 22.04.2024, wahrscheinlich 12:00 Uhr
Schlafen:
Geschlafen wird in den eigenen mitgebrachten mittelalterlichen Zelten auf einer Rasenfläche.
Aktionsfläche, Kampfplatz
Hier stellt uns der Veranstalter in der Nähe zum SSK-Heerlager eine Rasenfläche für das Besucherkämpfen und für das lange Schnuppertraining zur Verfügung.
Hinweis:
Die endgültige Bestätigung kommt, wenn wir die Anzahl der Anmeldungen überblicken können
Das Roleplay Verse ist eine zwei-tägige Convention, die alle Spiele und Hobbys fantastischer Welten unter einem Dach vereint. RPV bringt Dir in 4 Hallen und auf einer riesigen Outdoor-Fläche:
Bist Du bereit, in unbekannte Welten einzutauchen?
Von Fantasy über Sci-Fi bis hin zur Postapokalypse – hier beginnt das größte Abenteuer Deines Lebens!
Die #RPV2024 verspricht ein Fanfest der Superlative, voller Überraschungen und unvergesslicher Erlebnisse.
Weitere Informationen findest Du HIER auf der Website der RPV
Es können etwa 30 Personen von SSK mitfahren. Sollten deutlich mehr als 30 Bewerbungen um die Plätze eingehen, wird SSK eine Auswahl treffen müssen. SSK wird die Teilnehmer gesondert in einer E-Mail bestätigen.
Auftrag:
SSK auf der RPV repräsentieren, Walking-Acts, Schnuppertrainings geben und ganz viel Spaß haben.
Veranstaltungsort:
Turbinenhalle, Im Lipperfeld 23, 46047 Oberhausen
Satellitendarstellung von Google Maps
Öffnungszeiten für Besucher:
Samstag, 08.06.2024, 10:00 - 20:00 Uhr,
Sonntag, 09.06.2024, 10:00 - 18:00 Uhr
Anreise:
Im eigenen PKW, per Mitfahrgelegenheit, per Bahn oder Bus
Aufbau:
Donnerstag, 06.06.2024 ab 10:00 Uhr bis Freitag, 07.06.2024, 24:00 Uhr
Abbau:
Sonntag, 09.06.2024, 19:00 Uhr bis Montag, 0.06.2024, 18:00 Uhr
Schlafen:
Geschlafen wird in den eigenen mitgebrachten mittelalterlichen Zelten. Der Aufbau der Zelte findet auch einer Parkplatzfläche auf Schotteruntergrund statt. Ggf. müssen lange stabile Nägel als Heringsersatz mitgenommen werden. Für das SSK-Heerlager stellt der Veranstalter eine Fläche von ca. 150 qm zur Verfügung.
Aktionsfläche, Kampfplatz
Hier stellt uns der Veranstalter weitere 150 qm direkt neben dem SSK-Heerlager zum Kämpfen und für das Schnuppertraining zur Verfügung.
Verpflegung:
stellt der Veranstalter
Bei Klick auf den entsprechenden Eintrag werden die gewünschten Details angezeigt.
Wir sind das Original: Die SSK-Techniken wurden hier entwickelt und werden seit 2006 sicher unterrichtet.
Die Kursdauer beträgt min. 2 x 6 Stunden.
Schwertschaukampf ist...
Die Kurse sollen Spaß machen und sind nicht streng geregelt. Wir üben Angriffe und Paraden, probieren Entwaffnungen aus (auch ohne eigenes Schwert) und kämpfen erst mit Übungsschwertern, dann frei mit Metallschwertern.
Teilnehmer an einem unserer Kurse erhalten neben den praktischen Grundlagen auch ein wenig Hintergrundwissen über die eigentlichen Waffen, denn Schwert ist nicht gleich Schwert. Zu diesem Zweck haben wir diverse Schwerter, die sich in Form, Gewicht, Einsatzmöglichkeiten und Balance komplett unterscheiden.
Jedem Schüler steht es frei mit diesen Waffen zu kämpfen und sich so in die Materie "Schwert" hineinzufühlen. Dabei kann jeder Schüler seine eigenen Vorlieben und Lieblingstechniken entdecken. Wir haben auch Schwerter dabei, die als Beispiele dienen, womit Du niemals kämpfen solltest.
Im Laufe des Kurses werden wir natürlich Auskunft darüber geben, worauf es beim möglichen Schwertkauf ankommt. Schwerter sind so unterschiedlich, dass ein Kauf ohne entsprechendes Hintergrundwissen oft nicht das erfüllt, was man sich vorgestellt hatte.
Schwerter sind Waffen. Darum erklären wir im Kurs die aktuelle Rechtslage zu Hieb- und Stichwaffen, geben Tipps zum richtigen Verhalten und sprechen über Haftungsrecht.
Die Anmeldung zu den VHS-Kursen muss bitte über die jeweilige VHS erfolgen. Für die Anmeldung zu den SSK-Direktkursen nutze bitte das Anmeldeformular auf dieser Website. Diese Grundkurse sind ab einem Alter von 14 Jahren möglich.
Volkshochschule:
Bei einem Grundkurs über die Volkshochschulen gelten die Preise der jeweiligen Volkshochschule.
SSK-Direktkurs:
Bei einem Direkt-Grundkurs, der direkt von der Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf organisiert wird, gelten die folgenden Preise:
In beiden Fällen fallen noch Kosten für das Übungsschwert in Höhe von 6 Euro pro Stück an. Soll ein SSK-Kampf-Ausweis gemacht werden, so sind die Kosten (25 Euro / 20* Euro) für die Prüfung und die Ausstellung im Kurs zu bezahlen.
*Auf Antrag wird der ermäßigte Beitrag berechnet für Auszubildende, Schüler und Studenten, Umschüler, Wehrdienst-, Bundesfreiwilligendienst- und Freiwilliges-Soziales-Jahr-Leistende, Au-pair, Sozialhilfeempfänger (SGB XII) und Bürgergeld-Beziehende.
Der Kampf-Ausweis kostet zur Zeit nur: 25 Euro / 20* Euro.
Die Kosten für die Prüfung, Ausstellung und Versendung sind im Kurs zu bezahlen.
* ermäßigt, wer den ermäßigten Beitrag bekommt, steht im Reiter „Preise“.
Dieser Kampf-Ausweis ist kein amtliches Dokument, sondern lediglich ein von uns ausgestellter Ausweis, mit dem wir bescheinigen, dass der Teilnehmer unsere Sicherheitsregeln verstanden und beherzigt hat und entsprechend kämpfen kann.
Dieser Kampf-Ausweis ist Voraussetzung für die weitere Teilnahme an den weiterführenden Kursen und an Einsätzen bei Veranstaltungen oder Märkten.
Jeder Besitzer eines Ausweises hat die gleiche Grundausbildung und das gleiche Grundverständnis zur Gefahr. Daher kann relativ sicher mit den Personen gekämpft werden, die einen Kampf-Ausweis von der Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf bei sich tragen.
Im Kurs wird auf jeden Teilnehmer Rücksicht genommen.
An unseren Kursen nehmen Jugendliche, Frauen und Männer jeden Alters teil und wer sich einigermaßen fit fühlt, wird ohne große Schwierigkeiten an einem Kurs teilnehmen können. Kraft, Kondition und Konzentrationsfähigkeit sind zwar von Vorteil, aber absolut keine Mindestvoraussetzung. Alle drei Fähigkeiten werden bei dieser Sportart trainiert und stellen sich im Laufe der Zeit von ganz alleine ein.
| Montags | 20:00 - 22:00 Uhr | HH-Bergedorf I | Trainer: Tobias Kämpf |
| Dienstags | 20:00 - 22:00 Uhr | HH-Bergedorf II | Trainer: Marco Weichert |
| Dienstags | 20:15 - 22:00 Uhr | Pinneberg | Trainer: Ivica Ferencak |
| Dienstags | 20:00 - 22:00 Uhr | Kiel | Trainer: Thorsten Lux |
| Mittwochs | 20:00 - 22:00 Uhr | Harburg Moorburg | Trainer: Tim Staatz |
| Donnerstags | 20:00 - 22:00 Uhr | Stade | Trainer: Alexander von Appen |
| Donnerstags | 20:00 - 21:45 Uhr | Neumünster | Trainer: Lars Holldorf |
| Donnerstags | 20:00 - 22:00 Uhr | Sülfeld | Trainer: Niels Jöhnke |
| Donnerstags | 20:00 - 22:00 Uhr | Rotenburg (Wümme) | Trainer: Joschka Hoops |
| Freitags | 20:00 - 22:00 Uhr | Elmshorn | Trainer: Tina Krüger, Dieter Rukser |
| Freitags | 20:00 - 22:00 Uhr | Kellinghusen | Trainer: Niels Jöhnke |
| Sonntags | 11:00 - 13:00 Uhr | Land Hadeln | Trainer: Joschka Hoops |
Voraussetzung für die Teilnahme an dem Fortsetzungstraining ist das Bestehen der Ausweisprüfung.
| Termin: | Montags in der Zeit von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr |
| Ort: | Schule Mendelstraße (Mendelstraße 6, 21031 Hamburg Lohbrügge) |
| Trainer: | Tobias Kämpf |
| Kontakt: | |
| Status: | Es sind Plätze frei. |
{slider-ex Dienstag in Hamburg Bergedorf II}
| Termin: | Dienstags in der Zeit von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr |
| Ort: | Schule Mendelstraße (Mendelstraße 6, 21031 Hamburg Lohbrügge) |
| Trainer: | Marco Weichert |
| Kontakt: | |
| Status: | Es sind Plätze frei. |
{slider-ex Dienstag in Pinneberg}
| Termin: | Dienstags in der Zeit von 20:15 Uhr bis 22:00 Uhr |
| Ort: | Turnhalle am Rübekamp 13-15 / 25421 Pinneberg |
| Trainer: | Ivi Ferencak |
| Kontakt: | |
| Status: | Es sind wenige Plätze frei. |
{slider-ex Dienstag in Kiel}
| Termin: | Dienstags in der Zeit von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr |
| Ort: | Turnhalle der Schule Hansaring 29, 24118 Kiel, Zufahrt über Westring |
| Trainer: | Thorsten Lux |
| Kontakt: | |
| Status | Es sind ausreichend Plätze frei. |
{slider-ex Mittwoch in Harburg Moorburg}
| Termin: | Mittwochs in der Zeit von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr |
| Ort: | Moorburger Elbdeich 249, 21079 Hamburg |
| Trainer: | Tim Staatz |
| Kontakt: | |
| Status | Es sind aktuell keine Plätze verfügbar. |
{slider-ex Donnerstag in Neumünster}
| Termin: | Donnerstags in der Zeit von 20:00 Uhr bis 21:45 Uhr |
| Ort: | Turnhalle der Wichern-Schule, Meisenweg 51, 24537 Neumünster |
| Trainer: | Lars Holldorf |
| Kontakt: | |
| Status: | Es sind wenige Plätze verfügbar. |
{slider-ex Donnerstag in Stade / Agathenburg}
| Termin: | Donnerstags in der Zeit von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr |
| Ort: | Senior-Ubbelohde-Weg, 21680 Stade |
| Trainer: | Alexander von Appen |
| Kontakt: | |
| Status: | Es sind Plätze frei. |
{slider-ex Donnerstag in Sülfeld}
| Termin: | Donnerstags in der Zeit von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr |
| Ort: | Kleine Turnhalle Sülfeld (Alte Schule), Seiteneingang bei der Bücherei, Oldesloer Straße 5, 23867 Sülfeld |
| Trainer: | Niels Jöhnke |
| Kontakt: | |
| Status: | Es sind Plätze frei. |
{slider-ex Donnerstag in Rotenburg (Wümme)}
| Termin: | Donnerstags in der Zeit von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr |
| Ort: | große Halle des Ratsgymnasiums, Gerberstraße 14, 27356 Rotenburg |
| Trainer: | Joschka Hoops |
| Kontakt: | |
| Status: | Es sind Plätze frei. |
{slider-ex Freitag in Kellinghusen}
| Termin: | Freitags in der Zeit von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr |
| Ort: | Emil Firla-Halle, Stechelsweg 8, 25548 Kellinghusen. |
| Trainer: | Niels Jöhnke |
| Kontakt: | |
| Status: | Es besteht die Möglichkeit, im Stechelsweg beim Kindergarten zu parken. Es sind Plätze frei (in der Gruppe). |
{slider-ex Freitag in Elmshorn}
| Termin: | Freitags in der Zeit von 20:00 Uhr bis 22:00 Uhr |
| Ort: | Gymnastikhalle Koppeldamm in der Boje-C.-Steffen-Gemeinschaftsschule (Koppeldamm 50 / 25335 Elmshorn) |
| Trainerin und Trainer: | Tina Krüger, Dieter Rukser |
| Kontakt: | |
| Status: | Es sind freie Plätze verfügbar. |
{slider-ex Sonntag in Land Hadeln / Hemmoor}
| Termin: | Sonntags in der Zeit von 11:00 Uhr bis 13:00 Uhr |
| Ort: | Halle am Schulzentrum, Allwördener Strasse 26, 21729 Freiburg |
| Trainer: | Joschka Hoops |
| Kontakt: | |
| Status: | Es sind Plätze frei. |
{/sliders-ex}
Insgesamt können über 160 sichere SSK-Techniken vermittelt werden. Sämtliche SSK-Techniken sind jahrelang bewährte und oft geprüfte Bewegungsabfolgen mit dem Schwert und dem Partner. Die Ziele dieser Techniken sind
Hinweis: Wer beitragspflichtig als "aktiver Kämpfer" in einem Fortgeschrittenen-Training gemeldet ist, darf ohne weitere Kosten auch in allen anderen Niederlassungen trainieren. Praktisch ist es möglich an 6 Tagen in der Woche mit dem Schwert zu trainieren.
Sofern ein eigenes Schwert vorhanden ist, kann es gerne zum Training mitgebracht werden. Die ausgebildeten Trainer von SSK werden das Schwert prüfen und die Schaukampf-Tauglichkeit festlegen. Je nach Urteil kann anschließend damit im Unterricht trainiert werden.
Die Mindestdauer beträgt 1 Stunde.
Wenn extra eine Halle durch den Trainer gebucht werden muss, sind diese Kosten von den Teilnehmern zu übernehmen.
Der Kurs beginnt je nach individueller Absprache.
Das Einzeltraining wird individuell von einem erfahrenen Trainer direkt nach den Wünschen des Kursteilnehmers durchgeführt. Der Preis richtet sich nach dem Zeitumfang. Es gelten die folgenden Stunden-Preise:
* ermäßigt, wer den ermäßigten Beitrag bekommt, steht beim Grundkurs im Reiter „Preise“.
Je nach Entfernung fallen ggfs. zusätzlich Anfahrtskosten für den Trainer an. Die Trainingsstätte muss gestellt werden. Wenn extra eine Halle durch den Trainer gebucht werden muss, sind diese Kosten von den Teilnehmern zu übernehmen.
Sofern ein eigenes Schwert vorhanden ist, kann es gerne zum Training mitgebracht werden. Die ausgebildeten Trainer von SSK werden das Schwert prüfen und die Schaukampf-Tauglichkeit festlegen. Je nach Urteil kann anschließend damit im Unterricht trainiert werden.
Das Training wird in der Regel von mehreren erfahrenen Kämpfern unter Leitung eines Trainers durchgeführt. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 4 Personen. Maximal kann ein Schnuppertraining mit bis zu 50 Personen gleichzeitig durchgeführt werden.
Das Schnuppertraining dauert zwischen 30 Minuten und maximal 4 Stunden.
Wenn eine Trainingshalle durch den Trainer gebucht werden muss, sind diese Kosten von den Teilnehmern zu übernehmen.
Grundsätzlich werden folgende Techniken vermittelt:
Je nach vorhandener Zeit können zudem auch Seiten- und Kopfangriffe trainiert werden.
Der Preis richtet sich nach dem Zeitumfang und personellen Aufwand. Es gelten die folgenden Personen-Preise:
Je nach Entfernung fallen ggfs. zusätzlich Anfahrtskosten für die Kämpfer / Trainer an. Die Trainingsstätte muss gestellt werden. Wenn extra eine Halle durch den Trainer gebucht werden muss, sind diese Kosten von den Teilnehmern zu übernehmen.
Sofern ein eigenes Schwert vorhanden ist, kann es gerne zum Training mitgebracht werden. Die ausgebildeten Trainer von SSK werden das Schwert prüfen und die Schaukampf-Tauglichkeit festlegen. Je nach Urteil kann anschließend damit im Unterricht trainiert werden.
Ziel ist, sicher mit dem brennenden Schwert umzugehen und die ersten Schritte in Richtung einer Feuershow zu gehen. Unter sachkundiger Begleitung wird hier sehr sorgsam der Umgang mit dem brennenden Schwert vermittelt.
Die Kursdauer beträgt 6 Stunden.
Wenn eine Trainingshalle durch den Trainer gebucht werden muss, sind diese Kosten von den Teilnehmern zu übernehmen.
Der Kurs beginnt am späten Nachmittag und dauert 6 Stunden Training am Feuerschwert.
Ziel ist, dass die Teilnehmer sich sicher am Schwert fühlen und die ersten Feuershow-Elemente beherrschen. Auf Wunsch können die ersten Langzeitbelichtungen der Kurs-Teilnehmer gemacht werden.
Wir stellen unsere feuerfesten Handschuhe und Feuerschwerter zur Verfügung
Bei einem Feuer-Schwert-Grundkurs, der direkt von der Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf organisiert wird, gelten die folgenden Preise:
* ermäßigt, wer den ermäßigten Beitrag bekommt, steht beim Grundkurs im Reiter „Preise“.
Je nach Entfernung fallen ggfs. zusätzlich Anfahrtskosten für den Trainer an.
oder alternativ
Am Wochenende 17. - 18.06.2023 findet zum ersten Mal in Pinneberg die Veranstaltung "Pinneberg verzaubert" statt. Wir von SSK haben da die Möglichkeit, unser Turnier 2023 ein letztes Mal vor Wacken öffentlich zu zeigen. Mein Wunsch ist, dass alle Wacken-SSK-Kämpfer an dieser Vorstellung teilnehmen, um sich so mit dem Stück vertraut zu machen.
Da die Veranstaltung in Pinneberg zum ersten Mal stattfindet, können wir noch nicht sagen, wie viele Zuschauer uns erwarten. Es kann sein, dass kaum ein Besucher unser Stück sehen will. Es kann genauso gut sein, dass wir von den Zuschauern überrannt werden.
Anmeldeschluss ist der 04.06.2023, damit die Turnierorga mit Vorfeld die Kämpfe zusammenstellen und die Kämpfer informieren kann.
Datum: Sonntag, 18.06.2023
Anschrift: Drostei-Park / Am Drosteipark, 25421 Pinneberg
Treffpunkt: Parkplatz der Rübekamphalle, Rübekamp 13, 25421 Pinneberg
Uhrzeit: Treffen bitte um 12:00 / Das Turnier startet um 14:00.
Wir brauchen die 2 Stunden für die Vorbereitungen und die letzte Probe.
Bei Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.
Hier kannst Du Dich anmelden.
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Hier hast Du die Möglichkeit, uns schnell und einfach Feedback zukommen zu lassen.
Gib bitte Deine E-Mail-Adresse an, damit wir Dir antworten können; Du bekommst eine Kopie Deines Feedbacks. Mit dem Absenden akzeptierst Du unsere Datenschutz-Erklärung.
Sicherheit steht an erster Stelle. Du lernst Attacken, Paraden und viele Techniken, erst mit Übungsschwertern, dann mit Metall – echter freier Schaukampf, keine Choreografie. Dazu bekommst Du Hintergrundwissen über Schaukampf-Waffen und probierst Schwerter aus, die sich in Form, Gewicht und Balance deutlich unterscheiden.
Bei SSK als einziger Originalanbieter dieses Unterrichts kannst Du am Ende des Kurses eine Kampf-Ausweis-Prüfung ablegen. Das Bestehen dieser Prüfung in Verbindung mit der Beantragung des Kampf-Ausweises berechtigt zum Training in den weiterführenden SSK-Kursen und öffnet die Tür zu einer großartigen Gemeinschaft mit zahlreichen Vorteilen:
Grundkurse schon ab 14 Jahren

Die Anfrage ist bei uns eingegangen und wird bald verarbeitet.
Eine Kopie der Nachricht wird Dir automatisch gesandt.
Ganz liebe Grüße
Das Team von der Schule
für mittelalterlichen Schwertschaukampf
Einladung zur Beteiligung an mittelalterlichen Turnieren auf Märkten: als Einzelkämpfer, als Kämpfer in Massenschlachten, in der Organisation, an der Technik oder als Kameramann.
Einladungen und Durchführungen in
Schreibe uns gerne!
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Vorschlag für einen Knauf
Hier ist eine Entscheidung notwendig
Knauf 5.2 |
Knauf 5.1 |
Beide Knäufe sind gleichwertig zu sehen. Hier zählt wirklich nur die Optik.
Hierzu bitte eine Entscheidung mitteilen.
Hier ist eine Entscheidung notwendig
Die Art der Parierstange nutzen wir seit vielen Jahre bei der Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf. Ganz klare Empfehlung, wenn es um Langlebigkeit, Robustheit und Sicherheit geht. Dafür ist diese Art ein wenig schwerer.



Auf den Bildern ist ein Vorschlag für eine neue sehr leichte Parierstange (noch mit einem Handschutz) zu sehen. Die Parierstange für den Heide-Park Soltau würde jetzt neu ohne den Handschutz produziert. Wir vertrauen auf die Erfahrung und Expertise des Schmiedes. Der Experte ist sich sicher, dass diese leichte Parierstange den harten Einsatz beim Heide-Park standhalten wird.
Hier sind die beiden unterschiedlichen Parierstangen im direkten Vergleich zu sehen:
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Bisherigen Parierstange von Heide Park Soltau |
Vorschlag für die neue leichtere Parierstange |
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Bisherigen Parierstange von Heide Park Soltau |
Vorschlag für die neue leichtere Parierstange |
Hier ist eine Entscheidung notwendig
Schwertschaukampf ist:
Neben allem Spaß an der Sache werden die Sicherheit der Kursteilnehmer und der sportliche Aspekt an vorderer Stelle stehen. Du wirst unterschiedliche Attacken, Paraden und viele weitere Techniken lernen.
Damit die ersten Schläge sicher sind, bekommt jeder zu Beginn des Kurses ein individuelles Übungsschwert. Die Kosten für das Material betragen pro Person 6-12 EURO.
Bei uns als Originalanbieter dieses Unterrichts kannst du optional am Ende des Kurses eine Kampf-Ausweis-Prüfung ablegen. Die Prüfung ein Kampf-Ausweis kostet: normal € 25 / ermäßigt € 20. Das Bestehen dieser Prüfung in Verbindung mit der Beantragung des Kampf-Ausweises berechtigt zum Training in den weiterführenden SSK-Kursen und öffnet die Tür zu einer großartigen Gemeinschaft mit zahlreichen Vorteilen:
MITZUBRINGEN IST: Weite bequeme Kleidung, leichte (Fahrrad-)Handschuhe für das Training mit den Übungsschwertern, Turnschuhe mit weißer Sohle, viel zu trinken, für die Mittagspause etwas zu essen oder Geld für eine Sammelbestellung beim Pizzaservice
*Ermäßigung für Auszubildende, Schüler und Studenten, Umschüler, Wehrdienst- , Ersatzdienst- und Freiwilliges-Soziales-Jahr-Leistende, Au-pair, Sozialhilfeempfänger (SGB XII) und Arbeitslosengeld II-Bezieher)
Termin: Samstag 05.02. - Sonntag 06.02.2022 / 10:00 - 16:00 Uhr
Ort: Turnhalle Moorburger Elbdeich 249, 21079 Hamburg
Kosten: 75 Euro / 55 Euro ermäßigt* zzgl. 6-12 Euro Material
Teilnehmerzahl: 12 / Mindestalter: 14 Jahre
Trainer: Tim Staatz
Termin: Samstag 26.02. - Sonntag 27.02.2022 oder
Termin: Samstag 19.03. - Sonntag 20.03.2022 oder
Termin: Samstag 23.04. - Sonntag 24.04.2022
Ort: Sportclub Pinneberg, An der Raa 13, 25421 Pinneberg
Kosten: 75 Euro / 55 Euro ermäßigt* zzgl. 6-12 Euro Material
Teilnehmerzahl: 8 / Mindestalter: 14 Jahre
Trainer: Ivica Ferencak
Schwertschaukampf ist:
Bei allem Spaß stehen Deine Sicherheit und der Sport an erster Stelle. Du lernst Attacken, Paraden und viele weitere Techniken.
Bei uns als Originalanbieter kannst Du am Ende des Kurses die Prüfung zum Kampf-Ausweis ablegen. Mit bestandener Prüfung und beantragtem Kampf-Ausweis trainierst Du in den weiterführenden SSK-Kursen weiter und gehörst zu einer großartigen Gemeinschaft mit vielen Vorteilen:

Für die Mittagspause bring Dir bitte etwas zu essen mit oder beteilige Dich an der Sammelbestellung beim Pizzaservice.
Auf Antrag wird der ermäßigte Beitrag berechnet für Auszubildende, Schüler und Studenten, Umschüler, Wehrdienst- und Freiwilligendienstleistende (FSJ, BFD), Au-pair, Sozialhilfeempfänger (SGB XII), Rentner sowie Bezieher von Bürgergeld bzw. Grundsicherung
Hier kannst Du Deinen Grundkurs finden.
Mindestalter 14 Jahre
Informationen zu den Grundkursen und den Fortsetzungstrainings.
Hier findest Du die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kurse und Trainings (Kurs-AGB), die Widerrufsbelehrung, die Datenschutzerklärung, die Heerlagerordnung und die Mediennutzungserklärung der Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der
Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf UG (haftungsbeschränkt),
Hermann-Löns-Str. 7e, 24558 Henstedt-Ulzburg, Deutschland
(nachfolgend „Verkäuferin“),
und ihren Kunden über den Online-Shop www.schwertschaukampf.de sowie für alle zur Domain gehörenden Subdomains.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Verkäuferin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Individuelle Abreden haben stets Vorrang.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.
(5) Für Verträge mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Henstedt-Ulzburg.
(6) Wir liefern in folgende Länder: Europa (EU- und EWR-Mitgliedstaaten).
(1) Die Verkäuferin bietet in ihrem Online-Shop neue Waren und Dienstleistungen an, insbesondere schaukampftaugliche Schwerter und Dolche, mittelalterliche Zelte, Gewandung, Lederschutz, sportliche Kleidung mit Werbeaufdruck sowie Kursbuchungen.
(2) Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung.
Der Kunde kann Waren in den Warenkorb legen und die Bestellung über das Bestellformular absenden.
Mit Absendung der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf ab.
(3) Der Vertrag kommt zustande durch Bestätigung der Bestellung per E-Mail (Auftragsbestätigung) oder durch Lieferung der Ware.
(4) Der Vertragstext wird von der Verkäuferin gespeichert, ist jedoch aus Sicherheitsgründen nicht unmittelbar online abrufbar.
(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise gemäß § 25a UStG (Differenzbesteuerung) und enthalten keine ausgewiesene Umsatzsteuer.
Zuzüglich fallen Versandkosten an, die dem Kunden vor Abgabe der Bestellung angezeigt werden.
(2) Zahlungsarten:
Vorkasse per Überweisung
Lastschrift (nur nach vorheriger Genehmigung)
(3) Die Zahlung ist sofort nach Vertragsschluss fällig.
(4) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, kann die Verkäuferin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe verlangen und vom Vertrag zurücktreten.
(5) Der Kunde erhält eine Rechnung in Textform (z. B. per E-Mail).
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
(2) Lieferzeiten:
Lagerware: in der Regel 3–7 Werktage ab Vertragsschluss (bei Vorkasse: ab Zahlungseingang)
Abweichungen werden in der Produktbeschreibung angegeben.
(3) Ist die bestellte Ware nicht vorrätig, informiert die Verkäuferin den Kunden unverzüglich und teilt die voraussichtliche Lieferzeit mit.
(4) Bei Unternehmerkunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Kunden über. Bei Verbrauchern erfolgt der Gefahrübergang erst mit Übergabe der Ware.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum der Verkäuferin.
Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt auch für alle Forderungen aus laufenden Geschäftsbeziehungen.
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, wenn sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.
(1) Für Verbraucher gilt: Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung der Ware.
(2) Für Unternehmer gilt: Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung, ausgenommen Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, arglistig verschwiegene Mängel oder übernommene Garantien.
(3) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung anzuzeigen.
(4) Bei Mängeln hat der Kunde zunächst Anspruch auf Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache). Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(1) Die Verkäuferin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Übernahme einer Garantie, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Verkäuferin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und nur für den vorhersehbaren, typischen Schaden.
(3) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Verkäuferin.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse lautet:
Widerrufsbelehrung
Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Waren in Besitz genommen hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher uns (Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf UG (haftungsbeschränkt), Hermann-Löns-Str. 7e, 24558 Henstedt-Ulzburg, E-Mail:
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist abgesendet wird.
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines Widerrufs erstatten wir alle Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme zusätzlicher Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene günstigste Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Widerrufserklärung.
Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware zurückerhalten haben oder der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Ware zurückgesandt hat – je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen ab Abgabe der Widerrufserklärung, an uns zurückzusenden.
Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung trägt der Verbraucher.
Ausschluss des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: September 2025
(1) Diese AGB gelten für alle Kurs-, Trainings- und Veranstaltungsbuchungen bei der
Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf UG (haftungsbeschränkt),
Hermann-Löns-Str. 7e, 24558 Henstedt-Ulzburg, Deutschland
(nachfolgend „Veranstalterin“).
(2) Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht anerkannt, es sei denn, die Veranstalterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.
(1) Der Vertrag kommt durch Anmeldung (persönlich, schriftlich, per E-Mail oder über die Online-Buchung) und deren Annahme durch die Veranstalterin zustande.
(2) Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnahmegebühr sowie ggf. vereinbarter Nebenkosten.
Eine Teilnahme ohne vorherige Anmeldung ist nur mit Zustimmung der Veranstalterin möglich und verpflichtet ebenfalls zur Zahlung der Teilnahmegebühr.
(3) Ein kostenloser Probebesuch ist nicht möglich, es sei denn, dies wird ausdrücklich und schriftlich von der Veranstalterin angeboten.
(1) Es gelten die bei der Anmeldung angegebenen Preise. Alle Preise verstehen sich als Endpreise gemäß § 25a UStG (Differenzbesteuerung).
(2) Die Teilnahmegebühr ist spätestens 7 Tage vor Kursbeginn per Überweisung auf das in der Anmeldebestätigung angegebene Konto oder per erteilter Lastschrift zu zahlen.
(3) Bei nicht fristgerechter Zahlung kann die Veranstalterin den Teilnehmer vom Kurs ausschließen.
(4) Mahngebühren betragen maximal 5,00 € pro Mahnung.
(1) Ein Rücktritt muss in Textform (z. B. E-Mail, Brief) erfolgen.
(2) Bis 14 Tage vor Kursbeginn: vollständige Erstattung der Teilnahmegebühr.
(3) Weniger als 14 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr werden fällig.
(4) Ab Kursbeginn: volle Teilnahmegebühr fällig, keine Erstattung.
(5) Maßgeblich für die Fristberechnung ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Veranstalterin.
(1) Die Veranstalterin kann Kurse aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit des Trainers, zu geringe Teilnehmerzahl, behördliche Anordnungen, höhere Gewalt) absagen oder verlegen.
(2) In diesen Fällen werden bereits gezahlte Gebühren vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, bestehen nicht.
(1) Teilnahme nur in gesundheitlich geeigneter Verfassung.
(2) Teilnahme unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss ist untersagt. Der Trainer ist berechtigt, Teilnehmer bei Verdacht auf Beeinträchtigung auszuschließen.
(3) Die Trainer sind weisungsbefugt. Anweisungen sind aus Sicherheitsgründen unbedingt zu befolgen.
(4) Waffen dürfen nur auf Anweisung des Trainers benutzt werden. Kämpfen außerhalb der Übungszeit und in den Pausen ist untersagt.
(5) Es dürfen nur vom Trainer freigegebene Übungswaffen verwendet werden.
(6) Beginn und Ende einer Übung sind dem Partner klar anzukündigen; Kommandos wie „Stopp“ sind sofort zu befolgen.
(7) Bei Anzeichen von Erschöpfung oder Konzentrationsverlust ist eine Pause einzulegen.
(8) Erlernte Techniken dürfen nicht ohne Genehmigung der Veranstalterin an Dritte weitergegeben werden.
(1) Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko, unbeschadet der gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten der Veranstalterin.
(2) Die Veranstalterin haftet:
unbegrenzt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
bei Übernahme einer Garantie oder arglistigem Verschweigen eines Mangels,
nach dem Produkthaftungsgesetz.
(3) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Veranstalterin nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(4) Die Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.
Ermäßigungen (z. B. für Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwilligendienste, Arbeitslose) werden nur bei Vorlage eines gültigen Nachweises gewährt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich gemäß der Datenschutzerklärung unter:
https://www.schwertschaukampf.de/index.php/rechtliches/datenschutz
(1) Bei Buchung eines Kurses über Fernkommunikationsmittel (Online, E-Mail) steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g, 355 BGB zu, es sei denn, der Kurs beginnt zu einem fest vereinbarten Termin und ist damit nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vom Widerruf ausgeschlossen.
(2) Ist das Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen, gilt die Widerrufsbelehrung nach dem amtlichen Muster (Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB), abrufbar unter:
https://www.schwertschaukampf.de/index.php/rechtliches/widerrufs-formular
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Erfüllungsort und, soweit rechtlich zulässig, Gerichtsstand ist Henstedt-Ulzburg.
Stand: September 2025
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Bei Kaufverträgen über Waren beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
(Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Hermann-Löns-Straße 7e - 24558 Henstedt-Ulzburg
www.schwertschaukampf.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Das Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie hierzu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen
Stand: September 2025
Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
Hermann-Löns-Straße 7e
24558 Henstedt-Ulzburg
Deutschland
Telefon: +49 176 48204507
E-Mail:
Internet: https://www.schwertschaukampf.de
Geschäftsführer: Heiko Schulze
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist.
Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der DSGVO, insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. a (Einwilligung), lit. b (Vertrag), lit. c (rechtliche Verpflichtung) und lit. f (berechtigtes Interesse).
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Die Daten werden nur für die Bereitstellung des Zugangs und zur Durchführung der Mitgliedschaft verwendet.
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Stand: September 2025
Stand: Juli 2024
RESPEKTVOLLES, RÜCKSICHTSVOLLES UND SICH GEGENSEITIG UNTERSTÜTZENDES VERHALTEN SIND OBERSTES GEBOT.
Präambel: Markttage beinhalten für uns alle Freizeit, die wir gut gelaunt und entspannt miteinander verbringen möchten. Das unmittelbare Zusammenleben vieler verschiedener Menschen mit unterschiedlichsten Bedürfnissen auf sehr begrenztem Raum erfordert ein paar Spielregeln, die den Umgang miteinander, aber auch mit Material und Ausrüstungsgegenständen klären und vereinfachen. Die Heerlagerordnung regelt verbindlich das Zusammenleben aller Lagerteilnehmer auf den Märkten. Marktordnungen von Veranstaltern sind vorrangig zu beachten.
Lesbarkeit: In dieser SSK-Heerlagerordnung wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit ausschließlich die männliche Form verwendet. Sie bezieht sich auf Personen jeglichen Geschlechts. Das soll nicht als Diskriminierung verstanden werden.
Gleichberechtigung: Gemäß Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Art 3 heißt es - Zitat:
"(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt."
Genau an diese Gleichberechtigung halten sich alle SSK-Teilnehmer. Das bedeutet, dass sich alle mit Achtung, Ehre und Respekt begegnen.
Berechtigt zur Teilnahme an einem Markt mit SSK sind
Als "aktiv" gilt, wer
Die Teilnahme an einem Wochenendkurs für Fortgeschrittene gilt als nicht ausreichend.
Definition Teilnehmer: = aktive Kämpfer, Lebenspartner, Kinder, Tagesgäste, Schlafgast etc.
Minderjährige Kämpfer sind auf den Märkten entweder von einem Erziehungsberechtigten zu begleiten oder es ist SSK eine schriftliche Erlaubnis der Erziehungsberechtigten vorzulegen, dass sich der/die Jugendliche bei SSK aufhalten darf. Für Veranstaltungen wie Wacken oder Auslandsreisen kann über die Erlaubnis hinaus die Benennung eines “Paten” notwendig werden, der den Minderjährigen betreut. Der Pate hat seinerseits volljährig zu sein und ebenfalls an der gewünschten Veranstaltung teilzunehmen.
Die entsprechenden Formulare für Minderjährige und für die Patenschaften sind von dem Teilnehmer bei SSK abzufordern oder können im Downloadbereich der SSK-Website heruntergeladen werden. Die Erlaubnis für den generellen Aufenthalt mit SSK gilt ab Eingang bei SSK bis auf Widerruf für das laufende Kalenderjahr. “Patenschaften” gelten für die jeweilige Veranstaltung. Das Mindestalter zur Teilnahme bei allein reisenden Jugendlichen liegt für neu hinzukommende Teilnehmer bei 16 Jahren zum Zeitpunkt des Marktes.
Ausnahmen von der Regelung sind mit der Geschäftsleitung von SSK abzustimmen.
ANMELDUNG
Für die Teilnahme am Markt ist eine rechtzeitige verbindliche Anmeldung über das “Marktanmeldeformular” der Website erforderlich.
Märkte und Veranstaltungen, an denen SSK teilnimmt, werden für die individuelle Planung in der Terminübersicht der Veranstaltungstermine aufgeführt, sobald sie der SSK-Orga bekannt sind. Veranstaltungen, an denen SSK definitiv teilnimmt, tragen den Status “angemeldet”.
Der Anmeldestart liegt 10 Wochen und der Anmeldeschluss 2 Wochen vor dem jeweiligen Markt. Beide Daten (Anmeldestart und Anmeldeschluss) sind aus der Tabelle “Terminübersicht” auf der Website unter Veranstaltungstermine ersichtlich.
NACHMELDUNGEN
Wenn sich Teilnehmer zwischen dem Anmeldeschluss und dem Marktbeginn anmelden wollen, gilt für diese Nachmeldungen folgende Regelung:
Je Person oder Familie kostet die Nachmeldung zusätzlich:
Es findet immer eine Verdoppelung statt. Diese Regelung soll jedem helfen, rechtzeitig an die Termine zu denken und sich entsprechend anzumelden.
ANMELDUNGSFORMULAR
Die Anmeldung hat bis zu dem genannten Anmeldeschluss zu erfolgen. Das Formularsystem versendet nach erfolgreicher Anmeldung automatisch sofort eine Bestätigungsmail an die in der Anmeldung genannte Mailadresse.
Sollte die Bestätigung nicht innerhalb von ein paar Minuten eingehen, bitte
Wenn der zweite Versuch abermals fehlschlägt, dann bitte eine E-Mail umgehend an
* Prüfung der Teilnehmerliste: Der Button zur Teilnehmerliste wird sichtbar, wenn man sich in den internen Bereich der SSK-Website einloggt und wieder auf das jeweilige Marktanmelde-Formular zurückkommt.
Bitte auch dann zum Markt anmelden, wenn die Teilnahme an der Veranstaltung nicht ganz sicher ist. Eine rechtzeitige kurze E-Mail an
ÄNDERUNG UND STORNIERUNG
Jedwede Änderung oder Stornierung einer bereits erfolgreichen Anmeldung hat schriftlich bis spätestens 10 Kalendertage vor der Veranstaltung ausschließlich an
Zudem muss jedwede Änderung oder Stornierung einer bereits erfolgreichen Anmeldung schriftlich und telefonisch an die für die Veranstaltung zuständige Markt-Orga erfolgen. Die zuständige Markt-Orga ist online bei der Veranstaltungsübersicht oder in der E-Mail-Anmeldebestätigung zu finden. Sollte unklar sein, wer die Markt-Orga ist, ist auf jeden Fall die Geschäftsleitung von SSK auch telefonisch zu informieren.
Liegt die Abmeldung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen per E-Mail an
BEMERKUNG: Meldungen über Forum, Telefon, per PN, per SMS, WhatsApp, Facebook, Instagram oder durch Weitersagen an Trainer und Orgas werden nicht berücksichtigt. Daraus erfolgende Nachteile wie Abbuchung von Geldern, kein Schlafplatz und ähnliches hat der Teilnehmer selbst zu verantworten.
Wenn der Teilnehmer kurzfristig nicht auf dem Markt erscheinen bzw. sein Zelt aufbauen kann, muss der Teilnehmer spätestens 24 Stunden vor Aufbaubeginn eine schriftliche Abmelde-E-Mail an die Markt-Orga und an die Geschäftsführung von SSK (
Die kurzfristige Abmeldung muss die absolute Ausnahme bleiben. SSK meldet 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn die Anzahl der Personen, Zelte und Sonnensegel sowie die benötigte Größe verbindlich an den Veranstalter. Wenn die Vor-Anmeldezahlen von den tatsächlichen erschienenen Personen und Materialien abweichen, verringert sich die Verlässlichkeit von SSK. Das kann zu Problemen bei zukünftigen Veranstaltungen führen.
Eine Anmeldung mit Zelt beinhaltet nicht automatisch den Anspruch auf einen Zeltlagerplatz.
Trotz der sorgfältigen Planung von SSK kann es seitens des Marktbetreibers - auch sehr kurzfristig - zu Einschränkungen des zur Verfügung stehenden Platzes kommen. In diesem Falle erfolgt schnellstmöglich eine Info von SSK an die Teilnehmer.
Die Reihenfolge beim Aufbau der Zelte erfolgt dann nach der darin schlafenden Personenanzahl umgerechnet auf die Quadratmeterzahl des jeweiligen Zeltes (Stove-Index).
Berechnungsbeispiel:
3x3 Zelt = 9 qm dividiert durch 2 in dem Zelt schlafende Personen = 4,5 Stove-Index
4x4 Zelt = 16 qm dividiert durch 2 in dem Zelt schlafende Personen = 8 Stove-Index
5x5 Zelt = 25 qm dividiert durch 2 in dem Zelt schlafende Personen = 12,5 Stove-Index
REGEL: Je niedriger der Stove-Index ist, desto eher wird das Zelt gestellt.
BEMERKUNG: Das Ziel ist, möglichst viele Schlafplätze auf den Markt zu bringen.
PRIORITÄT BEI AUFBAU / EIGENES MATERIAL
REGEL 1: Schlafplätze vor Schönheit: Der Aufbau von Zelten hat Vorrang vor dem Aufbau von privaten Sonnensegeln, Feuerstellen, Tischen, Bänken etc..
REGEL 2: Gemeinschaft vor Privat: Der Aufbau der gemeinschaftlich zu nutzenden Zelte, Sonnensegel, Feuerstellen, Tische, Bänke etc. hat Vorrang vor privatem "Hausrat".
Der Transport der privaten Ausrüstung obliegt dem Teilnehmer. Eine Haftung von SSK für finanzielle oder andere Folgeschäden, die aus der kurzfristigen Stornierung des geplanten Zeltplatzes hervorgehen (wie z.B. Mietkosten für einen PKW-Anhänger, Mietkosten für ein Zelt, etc.) ist ausgeschlossen.
AUFBAU DER ZELTE UND SONNENSEGEL
Bei dem Aufbau der Zelte und Sonnensegel ist darauf zu achten, dass die Besucher der Veranstaltung guten Einblick in das Leben und das Geschehen der Teilnehmer haben. Dazu ist bei der Zeltplanung wie folgt vorzugehen:
Bei mehrreihigem Zeltaufbau:
Bei einreihigem Zeltaufbau:
In der Regel sollten die Zelteingänge von den Besuchern der Veranstaltung gesehen werden können. Ein nicht einsehbarer Innenhof mit Sonnensegeln und Kochplatz ist auf jeden Fall zu vermeiden.
SCHLAFEN
Will ein Zeltbesitzer Schlafplätze anbieten oder sucht ein Teilnehmer einen Schlafplatz, dann steht eine Online-Excel-Liste zur Verfügung. Der Link zu der Online-Excel-Liste wird per E-Mail bei jeder Anmeldebestätigung versandt.
Mit der Online-Excel-Liste können die Schlafplätze selbständig und eigenverantwortlich organisiert werden.
FEUERLÖSCHER
In jedem Zelt hat ein gewarteter funktionsfähiger 6 kg Feuerlöscher in Eingangsnähe griffbereit vorhanden zu sein. Jedes Zelt hat darüber hinaus mit einem Feuerlösch-Piktogramm ausgestattet zu sein.
Ausnahme: Zelte, die kleiner als 3x3 Meter sind
Der frühestmögliche Aufbau-Zeitpunkt wird im jeweiligen Markt-Bericht / oder Forum auf der SSK-Website bekannt gegeben, ebenso die Marktzeiten. Das tatsächliche Marktende bestimmt allein der jeweilige Veranstalter.
Jeder Teilnehmer hat zuerst unaufgefordert beim Auf- und Abbau der Gemeinschaftseinrichtungen (Zelte, Sonnensegel, Tische etc.) zu helfen.
Jeder Teilnehmer sollte, wenn er mit dem eigenen Auf- oder Abbau seines Materials fertig ist, unaufgefordert beim Auf- und Abbau der anderen Teilnehmer-Zelte, Sonnensegel, Tische etc. helfen.
Jeder Teilnehmer, der in einem fremden Zelt übernachtet, hat unaufgefordert beim Auf- und Abbau der Schlafplatzanbieter-Zelte, Sonnensegel, Tische etc. zu helfen.
Tagesgäste, die beim Abbautag die Veranstaltung besuchen, haben beim Abbau der Gemeinschaftseinrichtungen (Zelte, Sonnensegel, Tische etc.) zu helfen.
Definition Abbau: Abbau bedeutet Material zusammenlegen und sorgsam nach Anweisung verstauen.
VERLASSEN DER VERANSTALTUNG
Jeder Teilnehmer hat bei dem Abbau zu helfen, bis alles von jedem Teilnehmer abgebaut und verstaut ist.
Das vorzeitige Verlassen des Marktes sollte nur in absolut notwendigen Ausnahmen erfolgen und hat im Vorwege – vor Marktbeginn - angemeldet zu werden. Ein „Ich muss morgen wieder früh raus“ oder „Ich muss noch meine Katze füttern“ reicht nicht.
BEMERKUNG: Um etwaige Mitfahrgelegenheiten kümmert sich jeder Teilnehmer selbst.
STILLER ABBAU
Alle Teilnehmer haben spätestens 45 min vor dem offiziellen Marktende im Heerlager beim "stillen Abbau" teilzunehmen.
Alle Teilnehmer mit eigenem Zelt machen in ihrem eigenen Zelt den stillen Abbau.
Alle Teilnehmer in der Verpflegung (bei entsprechenden Veranstaltungen) und alle Tagesgäste haben bei dem stillen Abbau der Küche (sofern anwesend) zu helfen. Der stille Abbau der Küche beginnt in der Regel bereits 4 Stunden vor der Abbauuhrzeit.
BEMERKUNG: Stiller Abbau: Zeltinnenraum räumen, Gewandung und Schlafplatz zusammenpacken, Fackelständer und Laternen einsammeln, Müll zusammenräumen und wegbringen, eigenes Geschirr einpacken und ähnliches. Idealerweise stehen zur Abbauuhrzeit nur noch die Zelte und die persönliche Ausrüstung steht fertig gepackt in den Zelthüllen.
HEERLAGERBESPRECHUNG
Die Teilnehmer an den SSK-Veranstaltungen sind verpflichtet, an den morgendlichen Heerlagerbesprechungen teilzunehmen. Ziel der Besprechung ist, alle Teilnehmer mit wichtigen Informationen für den jeweiligen Tag zu versorgen.
Diese Besprechung findet an jedem Tag statt. Der Besprechungsstartzeitpunkt ist bei Tagen ohne ein Veranstaltungsprogramm jeden Morgen zwischen 9:00 und 10:00 Uhr zu legen. Bei Tagen mit Veranstaltungsprogramm ist der Besprechungsstartzeitpunkt ca. eine Stunde vor Veranstaltungseröffnung zu legen.
MARKT-ORGA
Die Heerlagerbesprechung muss von der Markt-Orga durchgeführt werden. Sollte die Markt-Orga nicht in der Lage sein, die Heerlagerbesprechung durchzuführen, muss eine Vertretung genannt werden. Sollte komplett unklar sein, wer die Markt-Orga oder die Vertretung ist, muss aus der Gruppe der Teilnehmer unverzüglich eine Person gefunden werden, die die Aufgaben übernimmt.
In dem Fall muss die neugewählte Vertretung ggf. mit Hilfe aller Teilnehmer versuchen, die benötigten Informationen für den Tag zu erhalten. Als letzte Möglichkeit ist der Veranstalter anzusprechen und um die Infos zu bitten.
Aufgaben der Markt-Orga
Folgende Punkte sind gemeinsam zu besprechen:
Beginn, Ende, Ablauf, Allgemeines
Turnier
Wenn ein Turnier an dem Tag gezeigt werden soll, dann sind die folgenden Punkte zwingend zu besprechen.
Schnuppertraining
Wenn ein Schnuppertraining an dem Tag durchgeführt werden soll, dann sind die folgenden Punkte zwingend zu besprechen.
Soundtechnik
Wenn eine Soundtechnik (z.B. Mikrofone, Lautsprecher, Verstärker, Mischpult) vorhanden ist und bei den Shows eingesetzt werden soll, dann sind die folgenden Punkte zwingend zu besprechen.
Umzüge
UNWETTER
Die Teilnehmer des SSK-Heerlagers lagern draußen in der Natur und nutzen Zelte und Sonnensegel. Die verwendeten Zelte und Sonnensegel sind normalerweise sehr robust und können normalen Wind und Regen ab. In der Natur kann es jedoch auch zu Starkwind und heftigem Regen kommen. In diesem Fall muss die Markt-Orga (ggf. in Abstimmung mit einigen weiteren Teilnehmern) verlässliche und geeignete Maßnahmen ergreifen, um Personen- und Sachschäden so weit wie möglich zu vermeiden.
ACHTUNG: Den Anweisungen der Veranstalter ist unbedingt Folge zu leisten.
Mögliche Maßnahmen
WEITERE AUFGABEN
Die Markt-Orga kann, je nach Situation auch folgende Aufgaben an freiwillige Teilnehmer verteilen:
SSK-GETRÄNKEKANNEN
Jeder Teilnehmer hat die gemeinschaftlichen Trinkkannen (Apfelschorle) nachzufüllen, wenn sie leer sind.
BEMERKUNG: Private Krüge sind entsprechend zu markieren und der Inhalt ist für die Gemeinschaft tabu, es sei denn, der Besitzer erlaubt den Konsum ausdrücklich.
Jeder Teilnehmer hat mit anzufassen und zu helfen. Die Küchencrew leistet ihre Arbeit ebenso freiwillig und in der Freizeit, wie Teilnehmer am Turnier oder Schnuppertraining.
KENNZEICHNUNG
Mittelaltertaugliches Geschirr und Besteck sind mitzubringen und namentlich zu kennzeichnen.
BEMERKUNG: Wenn Geschirr und Besteck als Fundsache nicht mit einem Namen versehen liegen bleiben, werden die Fundsachen am Ende des Jahres verlost, verschenkt oder entsorgt.
GESCHIRRSPÜLEN
Bei Veranstaltungen mit SSK-Verpflegungen wird im Küchenbereich eine Spülstation eingerichtet. Jeder Teilnehmer spült sein Geschirr selbst.
Wer nicht abwaschen will oder kann, lagert das schmutzige Geschirr in seinem Zelt. Die SSK-Gemeinschaftstische und -Bänke sind freizuhalten.
BEMERKUNG: Da jeder Teilnehmer die Spülstation nutzen kann, kann auch jeder Teilnehmer für das Wechseln des Spülwassers beauftragt werden.
KÜCHENCREW
Die Küchencrew hat das Recht, jeden Kämpfer zur Mitarbeit für die Gemeinschaft aufzufordern. Diesen Bitten ist schnell und vollständig Folge zu leisten. Die Arbeit der Küche ist bitte in jeder Weise zu unterstützen und zu fördern.
Marktpauschale:
Eine Marktpauschale in Höhe von 2,50 € je Person pro offiziellem Veranstaltungstag ist als Ausgleich für die sonstigen Kosten der jeweiligen Veranstaltung zu zahlen.
Die Marktpauschale ist von jedem Teilnehmer im SSK-Heerlager ab 12 Jahren fällig, ganz gleich ob Selbstversorger (auch bei reinen Selbstversorger-Märkten), Teilnehmer der SSK-Verpflegung, Zeltinhaber oder Tagesgast. Die Marktpauschale wird vom bekannten Konto abgebucht.
BEMERKUNG: Die Marktpauschale von 2,50€ pro Tag ist eine Umlage für alle Kosten und Aufwendungen, die SSK für alle Veranstaltungen hat. Das sind beispielsweise die Aufwendungen für die Organisation und für das Material.
Organisationskosten: Bereitstellung von Berichten auf der Website, Bereitstellung der Anmeldeformulare, Rundmails, individueller E-Mail-Verkehr, Stornierung und Umbuchung von Anmeldungen, Verhandlungen mit Veranstaltern, Erstellung von Listen wie die Allergieliste sowie das Zur-Verfügung-Stellen von Teilnehmerinformationen in den jeweiligen Foren und auch die Veröffentlichung von Zeitungsberichten und den Speicherplatz der Fotos (Google Cloud).
Materialkosten: Dazu zählen auch die Kosten für Gebrauchs- und Verbrauchsmaterial: Anschaffung, Pflege, Instandhaltung, Ersatz und Lagerung von dem SSK-Material (Sommer- und Winterlager), Steuer und Versicherung von den SSK-Anhängern, Sonnensegel, Banner, Absperrseile, Küchenutensilien, Fahrkosten und ähnliches.
Die Marktpauschale ist auch dann fällig, wenn bei Selbstversorgermärkten kein Material von SSK an die Markt-Orga ausgeliehen werden sollte.
Verpflegungs- oder Selbstversorger-Veranstaltungen
Die Märkte sind im Regelfall Selbstversorgermärkte. Dies bedeutet, dass jeder Teilnehmer selbst Sorge für Verpflegung und Getränke zu tragen hat, dies schließt auch „Zubehör“ wie Feuerstelle, Grillkohle, Sitzgelegenheiten und Spülwasser mit ein. Es kann sinnvoll sein, sich zu sogenannten Kochgruppen zusammen zu schließen.
Sollte SSK eine Grundverpflegung anbieten, ist dies in den Marktinfos und dem Anmeldeformular deutlich gekennzeichnet, beispielsweise bei Veranstaltungen wie Wacken, Auslandsmärkten oder gegebenenfalls Dreharbeiten.
Verpflegungspauschale:
Wird die SSK-Grundverpflegung zur Verfügung gestellt und im Anmeldeformular ausgewählt, ist eine Verpflegungspauschale in Höhe von 12,50€ pro offiziellem Veranstaltungstag pro Person fällig.
Die Verpflegungspauschale wird zusammen mit der Marktpauschale vor der Veranstaltung vom bekannten Konto abgebucht.
Die Grundverpflegung beinhaltet in der Regel:
Wer bei der Markt-Anmeldung auf die SSK-Verpflegung verzichtet, ist von der Verpflegungspauschale befreit und gilt als sogenannter Selbstversorger.
Eine Lagerung von privaten Lebensmitteln oder Futter für Haustiere in den SSK-Kühlbehältern ist nicht möglich.
BEMERKUNG: In Einzelfällen kann je nach Markt eine höhere Pauschale notwendig werden, oder eine Umstellung auf Nur-Verpflegungspauschale oder Nur-Selbstversorger vorgenommen werden. Infos hierzu erfolgen rechtzeitig zum Anmeldestart.
Die Anzahl der Personen ab 12 Jahren mit Verpflegungspauschale pro Markt ist generell auf etwa 100 begrenzt. Das ist die Obergrenze, bis zu der sowohl eine entsprechende Lagerung der Lebensmittel, als auch die gleichzeitige Beköstigung der Teilnehmer sichergestellt werden können. In Ausnahmefällen wie Wacken kann die Anzahl auf 120 erhöht werden. Die Orga überwacht die Anmeldungen diesbezüglich und veröffentlicht in den Anmeldeformularen, wenn die Personenzahl 80 überschreitet.
ERSCHEINEN OHNE ANMELDUNG
Wer den Anmeldeschluss nicht beachtet, spontan auf einem Markt erscheint, keinen Eintritt bezahlt hat und am Lagerleben teilnimmt, ist verpflichtet, seine Anwesenheit der Geschäftsleitung oder der Markt-Orga, hilfsweise der Küchencrew/den Trainern bekannt zu geben.
Die Marktgebühren zuzüglich der Nachmeldegebühren werden nacherhoben.
Wer ebenso spontan erscheint, aber den Eintritt bezahlt hat und nur kurze Zeit am Lagerleben teilnimmt, ist nicht verpflichtet, die Marktpauschale nachträglich zu zahlen.
Die Verpflegung durch SSK kann in dem Fall aufgrund mangelnder Planbarkeit unmöglich sein.
KOSTENERSTATTUNG
SSK erstattet der jeweiligen Markt-Orga bei Selbstversorgermärkten nach vorheriger Absprache mit der SSK-Geschäftsführung gegen Vorlage der Originalquittung die Ausgaben für
Auf dem Original-Beleg dürfen nur diese 3 oben genannten Positionen aufgeführt sein.
BEMERKUNG: Das Toilettenpapier und das Raps-Öl dienen zur Befüllung und Verbrauch von sogenannten Fackeltöpfen. Fackeltöpfe wurden einmalig von SSK bezahlt und zur Verfügung gestellt.
Sollte weiteres Material benötigt bzw. bezahlt werden müssen, dann muss im Vorwege bei der SSK-Geschäftsleitung angefragt werden. Bereits gekaufte Materialien (Stifte, Papier, weitere Fackeltöpfe, etc.) werden ohne vorherige Absprache nicht erstattet.
VERLEIH VON SSK-MATERIAL
Beim Ausleihen von SSK-Material wird der Entleiher schriftlich festgehalten. Diese Person ist dafür verantwortlich, dass das Material seinen Weg zurück zu SSK findet. Für Beschädigung oder Verlust muss der Teilnehmer haften, der das Material ausgeliehen hat.
ABBUCHUNG VON DEN BEKANNTEN GIROKONTEN
Auf ausreichende Deckung auf den bekannten Giro-Konten ist zu achten.
BEMERKUNG: Rückläufer werden mit einer Gebühr von 12,50€ in Rechnung gestellt, zusätzlich zu den offenen Beträgen. Im Wiederholungsfalle ist die Geschäftsleitung berechtigt, die betroffenen Personen von einer weiteren Marktteilnahme auszuschließen.
RÜCKERSTATTUNG DER VERPFLEGUNGSPAUSCHALE
Eine bereits durch SSK eingezogene Verpflegungspauschale wird auf Anfrage nur erstattet, wenn die Absage mindestens 10 Kalendertage vor dem Markt erfolgt.
BEMERKUNG: Dies gilt auch für kurzfristige Erkrankungen, ungeplante Arbeitseinsätze und ähnliches, denn SSK kauft bereits vor der Veranstaltung die Lebensmittel ein.
SCHLACHTEN / TÖTEN VON TIEREN
Bei Veranstaltungen mit SSK ist folgendes ausdrücklich und ohne Ausnahme verboten:
Bei, vor, während, nach der Veranstaltung und im Umkreis von 10 km der Veranstaltung ist
BEMERKUNG: Jeder darf gern seine eigenen Nahrungsmittel verzehrfertig mit auf den Markt bringen. Die Freiheit des Einzelnen bei der Wahl der Lebensmittel hört da auf, wo weinende Personen getröstet werden müssen.
Jeder Teilnehmer hat auf Ordnung, Sauberkeit und Umweltschutz im SSK-Heerlager zu achten. Das gilt WÄHREND und auch NACH der Veranstaltungszeit.
Dazu gehört:
Bei Veranstaltungen mit SSK-Verpflegung:
Das Gemeinschaftseigentum ist pfleglich und sorgfältig zu behandeln und beispielsweise vor Regen und Diebstahl zu schützen. Das gilt insbesondere für die Waffen.
Das Eigentum anderer (Ausrüstung, Waffen, Material, Zelte) ist zu achten.
Wer eine ihm fremde Sache beschädigt, hat den Schaden beim Eigentümer zu melden. Gemeinsam hat eine Regelung für eine mögliche Kostenerstattung gefunden zu werden. SSK kann für private Schäden nicht aufkommen.
Private Zelte sind nicht ohne die Einwilligung der Eigentümer zu betreten.
Besondere Rücksichtnahme gilt auch für die SSK-Materialzelte, in denen gelegentlich Kämpfer übernachten.
Für das Betreiben einer Feuerstelle ist unbedingt eine geeignete, wenn möglich hochbeinige Feuerschale zu nutzen. Niedrigbeinige Feuerschalen sind ggf. durch das Unterlegen von Holzscheiten zu erhöhen. Eine Beschädigung des Untergrundes durch die Strahlungshitze der Feuerschale ist möglichst zu verhindern. Dafür eignet sich auch eine Plane oder andere Unterlage mit Sand, auf die man die Feuerschale stellt.
Alle Feuerstellen dürfen nicht unbeaufsichtigt brennen; dies gilt insbesondere während der Nacht.
Es darf kein Müll in den Feuerstellen verbrannt werden.
Selbstversorger können die SSK-Feuerstellen nur dann zum Kochen benutzen, wenn dadurch die Zubereitung der Gemeinschaftsverpflegung nicht beeinträchtigt wird.
Jeder Teilnehmer ohne eigene Feuerstelle ist - auch ohne Ansage durch die Küchencrew - für die Versorgung der SSK-Feuerstellen (d.h. Beschaffung von Brennholz, Hacken und Sägen, An- und Nachfeuern, Entsorgung von Holzbeständen zu Marktende) verantwortlich.
Der Umgang mit Feuerschwertern, Feuerpoi und ähnlichem Show-Material bedarf der vorherigen Zustimmung von SSK und dem Veranstalter.
Private Feuerstellen sind privat zu versorgen.
KETTENSÄGEN, HOLZHACKEN
Keine Motorsägen oder Holz hacken vor 8:30 Uhr früh!
Wer hat, bringt bitte einen Kettensägeschein und Sicherheitsausrüstung mit.
BEMERKUNG: Einige Veranstalter verlangen inzwischen das Vorhandensein und Mitführen von “Kettensägenscheinen” und entsprechender Schutzausrüstung, wenn mit Kettensägen gearbeitet wird.
Die größtmögliche Nachtruhe gilt bis 8:30 Uhr morgens.
BEMERKUNG: Jeder Teilnehmer hat sich so rücksichtsvoll zu verhalten, dass sich andere Teilnehmer nicht gestört fühlen. Sobald sich jemand beim Schlafen gestört fühlt, hat die Situation umgehend geändert zu werden.
Mit Alkohol ist verantwortungsbewusst umzugehen. Ausnahmslos gilt: 0,00 Promille an der Waffe und beim etwaigen Umgang mit “Feuerspielzeug” wie Feuerschwerter, Fackeln, Äxte, Poi, Ropes, und so weiter! Dies gilt auch für Restalkohol vom Vorabend.
Der Konsum von Drogen im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) und auch Cannabis (Cannabis-Verbotszone) ist im SSK-Heerlager verboten.
Jeder Teilnehmer hat im SSK-Heerlager mittelalterlich gewandet zu sein.
Als Mittelalter frei interpretiert gilt die Zeit von 500 bis 1500 nach Christi Geburt in Europa.
Bei der mittelalterlichen Gewandung gibt es davon 3 Ausnahmen: medizinisch benötigte Brillen, Lederhandschuhe für den Umgang mit dem Schwert und sicheres, stabiles Schuhwerk.
Definition:
Bei bestimmten Märkten können wir aufgrund der hohen Teilnehmerzahl leider keine Gäste zulassen. Wer uns kennenlernen will, kann dies in Absprache gern auf einem kleineren Markt tun.
Definition: "Heim"schläfer sind alle Personen, die aktiv an dem gesamten Geschehen von SSK bei der Veranstaltung teilnehmen, aber nicht im SSK-Heerlager übernachten. Damit sind alle Personen inkludiert, die in der Nähe der Veranstaltung in einem Hotel, Pension, Fahrzeug, Anhänger, neumodernen Zelt etc. übernachten.
Individuelle Absprachen sind in vorheriger Absprache mit der Geschäftsführung jederzeit möglich.
PFLICHTTERMINE
Jeder Teilnehmer hat an den vom Veranstalter gewünschten Umzügen, Marktbeschauung und sonstigen Aktivitäten teilzunehmen.
BEMERKUNG: Nur eine geringe Teilnehmeranzahl bleibt zur Bewachung des SSK-Heerlagers zurück.
SCHNUPPERTRAINING
Jeder Teilnehmer hat sich beim Schnuppertraining eigenverantwortlich um ein weiteres Schwert und Handschuhe (z.B. von SSK) zu kümmern und rechtzeitig am vereinbarten Ort zu sein.
Beim Schnuppertraining werden nur Verteidigungstechniken gelehrt. Es ist ausdrücklich im Rahmen des Schnuppertrainings verboten, dass SSK-Kämpfer von Besuchern des Schnuppertrainings angegriffen werden.
TURNIER
"Sauberkeit" im Turnier
Eine wichtige Grundregel, die bei jedem Turnier berücksichtigt werden sollte: Ein Turnier ist immer ein Gemeinschaftsprojekt, mit dem jeder SSKler konform gehen können sollte.
Das bedeutet konkret: Bei öffentlichen Aufführungen / Turnieren ist bitte darauf zu achten, dass den bürgerlichen Konventionen von Sitte und Anstand weitgehend Rechnung getragen wird. Die Teilnehmer an den SSK-Veranstaltungen stellen zwar eine ‚raue Zeit’ dar, dennoch sollte es nicht die Absicht sein, Zuschauer oder Teilnehmer zu brüskieren. Folterungs- oder Erniedrigungsszenarien - wenngleich sicherlich durchaus authentisch - sind bitte zu vermeiden.
Des Weiteren sollte sich jeder selbst die Frage stellen: Was wäre, wenn der Arbeitgeber eines SSK-Teilnehmers oder der Veranstalter im Publikum wäre? Würde dieser ein komisches Gefühl bekommen? Dementsprechend sollte der Auftritt so gestaltet werden, dass es zu keinem Anstoß kommen kann.
Im Zweifel ist bitte die Geschäftsführung im Vorfeld zu konsultieren. Sollte die Geschäftsführung nicht bei der Veranstaltung sein, so ist die Markt-Orga zu fragen.
Stolz im Turnier
Je spektakulärer, glaubwürdiger und sicherer die einzelnen Kämpfe dargestellt werden, je mehr die Zuschauer begeistert sind, desto stolzer können alle Kämpfer auf die Gemeinschaftsleistung sein.
Das bedeutet konkret: Die Kämpfer werden inständig gebeten, sich auf das Turnier entsprechend vorzubereiten. Jede Woche findet in Turnhallen das Training im Schwertschaukampf statt. In den Turnhallen finden teilweise höchstspektakuläre und sehr professionelle Kämpfe statt. Es wird viel und ausdauernd trainiert. Und diese vorhandene hohe Qualität kann bitte auch auf dem Kampfplatz gezeigt werden.
Die Kämpfer haben auf dem Kampfplatz die Möglichkeit, ihr Können den Besuchern der Veranstaltung und auch den anderen Kämpfern zu präsentieren. Und diese Chance sollte man nutzen und sich entsprechend sorgfältig vorbereiten.
Als Vorbereitung wird vorgeschlagen, sich frühzeitig über seinen entsprechenden Kampfpartner zu informieren. Anschließend sollte ein Zeitpunkt gefunden werden, wo beide Kämpfer sich gemeinsam ca. eine Stunde lang in Ruhe auf den jeweiligen Kampf vorbereiten können. Zudem kann direkt nach der Stellprobe Zeit gefunden werden, um den Kampf gemeinsam noch ein paar Mal durchzugehen.
Bereiten sich die Kämpfer in dieser Art auf einen Kampf vor, kann die Qualität nur besser werden.
Jeder Kämpfer, der glaubt, auf diese tägliche sorgfältige Vorbereitung aufgrund seines Könnens verzichten zu können, riskiert aufgrund seiner möglichen schlechteren Leistung den Gesamteindruck des Turniers und damit die Gesamtleistung aller Turnierteilnehmer zu beschädigen.
Turnier-Orga
Für die Organisation der Aufführungen (das eigene Turnier) ist die jeweilige Turnier-Orga verantwortlich. Sie allein (oder vertretungsweise eine von ihr benannte Person) bestimmt die tagesgültige Besetzung und koordiniert den gesamten Ablauf. Die Turnier-Orga kündigt ferner die Uhrzeiten für die Turnierbesprechungen an.
Jeder Teilnehmer (Aufführung/Schnuppertraining, weitere Aktionen) hat eigenverantwortlich dafür Sorge zu tragen, seine Rolle/Position rechtzeitig und den jeweiligen Anforderungen entsprechend erfüllen zu können.
Die Markt-Orga oder die Geschäftsführung können je Zelt und je Sonnensegel eine Abbaugenehmigung erteilen. Eine Abbaugenehmigung ist die Erlaubnis zum vorzeitigen leisen und unauffälligen Abbau von bestimmten Zelten und Sonnensegeln, die nicht oder nur kaum von außen zu sehen sind.
Das vorzeitige Abbauen und Fertigmachen von Material hat den folgenden Vorteil:
Einige Zelte werden trocken und in aller Ruhe sorgsam zusammengelegt.
Die abgebauten Zelte bleiben auch bei späterem Regen trocken. Sie können auf die eine Hälfte der Bodenplane gelegt und mit der anderen Hälfte der Bodenplane regensicher verdeckt werden.
Da das eigene Material fertig gepackt ist, können die Zeltbesitzer bei dem Abbau des Gemeinschaftsmaterials und / oder beim Abbau von anderen Teilnehmern tatkräftig helfen.
Umgang mit Informationen:
SSK stellt den Teilnehmern im Vorwege der jeweiligen Veranstaltung alle zu diesem Zeitpunkt bekannten und relevanten Informationen zur Verfügung. Dies geschieht über die Website und/oder per E-Mail an die Teilnehmer. Sollten Teilnehmer - insbesondere vor Ort - an weitere Informationen gelangen, so sind diese Infos der Vertretung von SSK (SSK-Markt-Orga / der SSK-Geschäftsleitung) zeitnah zu übermitteln.
Generell hat sich die SSK-Vertretung stets direkt mit dem Vertreter des Veranstalters zu besprechen und die Informationen auszutauschen. Die SSK-Vertretung prüft die Infos und gibt sie an die Teilnehmer weiter.
Keinesfalls dürfen die ungeprüften Informationen durch Teilnehmer vor der Überprüfung durch die SSK-Vertretung im persönlichen Gespräch, im Forum, im Minichat, via WhatsApp oder auf sonstigen Kanälen verbreitet, diskutiert, spekuliert und mit Halbwahrheiten Verwirrung oder Unruhe gestiftet werden.
Kritik
Kritik ist unmittelbar an die betroffene Person zu richten. Chris Tom. und Thomas Ka. verfügen über die entsprechenden Kenntnisse und haben sich bereit erklärt, im Bedarfsfalle als Mediatoren zur Verfügung zu stehen.
Keinesfalls wird Kritik an einer Person im persönlichen Gespräch mit anderen, im Forum, im Minichat, via WhatsApp oder auf sonstigen Kanälen verbreitet, diskutiert, spekuliert und mit Halbwahrheiten Verwirrung und Unruhe gestiftet. Das gilt auch bei Kritik an der Geschäftsleitung.
Verstöße gegen diese Heerlagerordnung
Bei groben und/oder wiederholten Verstößen gegen diese Heerlagerordnung soll versucht werden zunächst mit Hilfe der Mediatoren oder der Trainer eine geeignete Lösung zu finden. Fruchtet dies nicht oder sind die Verstöße derart schwerwiegend, so hat die Geschäftsleitung das letzte und entscheidende Wort.
Sanktionen können von vorübergehender bis endgültiger Sperrung an der Marktteilnahme bis hin zum Ausschluss von dem Schwertschaukampf-Training reichen.
Bei Ausnahmefällen/Härtefällen kann die Geschäftsleitung ohne vorherigen Mediationsversuch den sofortigen Verweis von einer Veranstaltung aussprechen; gezahlte Gebühren werden einbehalten.
Verjährung
Am Ende der Saison kann eine Jahresabschlussbesprechung stattfinden. Da hier die Saison rückblickend besprochen werden kann, ist dies der letzte Zeitpunkt, zu dem Kritik zu Vorfällen in der Saison erstmalig vorgebracht werden kann. Danach gilt der Vorfall als “verjährt”, da es jederzeit während der Saison möglich ist, mit der Geschäftsleitung und den Mediatoren in Kontakt zu treten und Vorfälle zu bereinigen.
Es kommt gelegentlich vor, dass Vertreter der Medien (Presse, TV) auf den Märkten an Euch herantreten. In diesem Falle hat unverzüglich die dienstälteste Person informiert zu werden.
Die Reihenfolge der Personen ist nach der folgenden Liste geregelt. Wenn die Person nicht für den Markt angemeldet oder gerade in dem Moment nicht anzutreffen ist, dann wird die nächste Person auf der Liste genommen.
Nur diese Personen sind befugt, Interviews zu gewähren oder Film- und Fotoaufnahmen zuzustimmen.
Mit meiner Anmeldung zu einer Veranstaltung der Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf UG (nachfolgend „SSK“) erkläre ich meine Einwilligung zur Anfertigung und Nutzung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen gemäß den folgenden Bestimmungen.
Ich erteile SSK und den von SSK beauftragten Personen die Erlaubnis, Bild-, Ton- und Videoaufnahmen meiner Person während der Veranstaltung anzufertigen. Die Einwilligung erfolgt freiwillig und kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Ich räume SSK das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte, übertragbare und nicht ausschließliche Recht ein, die Aufnahmen zu folgenden Zwecken zu nutzen:
Veröffentlichung auf den Webseiten und Social-Media-Kanälen von SSK (z. B. Facebook, Instagram, TikTok, YouTube)
Nutzung für Drucksachen, Werbematerial, Präsentationen und Pressearbeit
Verwendung in audiovisuellen Produktionen, die der Außendarstellung dienen
Die Nutzung darf nicht in einer Art erfolgen, die mein Ansehen oder meine Würde verletzt. Eine sinnentstellende Bearbeitung ist ausgeschlossen.
SSK darf die Aufnahmen im Rahmen der genannten Zwecke bearbeiten, kürzen oder in andere Formate übertragen, solange meine Persönlichkeitsrechte gewahrt bleiben.
Eine Weitergabe an externe Dienstleister (z. B. Werbeagenturen, Druckereien, Hosting-Provider) erfolgt nur, soweit dies für die genannten Zwecke erforderlich ist.
Ich kann diese Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Der Widerruf ist zu richten an:
E-Mail:
Postanschrift: siehe Impressum auf www.schwertschaukampf.de
Aufnahmen, die vor dem Widerruf rechtmäßig veröffentlicht wurden, bleiben davon unberührt.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten (einschließlich Bild-, Ton- und Videoaufnahmen) erfolgt ausschließlich im Rahmen der DSGVO.
Verantwortlicher:
Schule für mittelalterlichen Schwertschaukampf UG (haftungsbeschränkt),
Hermann-Löns-Str. 7e, 24558 Henstedt-Ulzburg,
Weitere Informationen zu Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer und Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung:
https://www.schwertschaukampf.de/index.php/rechtliches/datenschutz
Ich versichere, dass ich die vorstehenden Bestimmungen gelesen und verstanden habe und freiwillig in die Anfertigung und Nutzung der Aufnahmen einwillige.
Für Streitigkeiten aus dieser Erklärung gilt deutsches Recht. Ist der Teilnehmer Verbraucher, gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Stand: September 2025
Mindestalter 14 Jahre
Informationen zu den Grundkursen und den Fortsetzungstrainings.
28.08.-30.08.2026 Mittelalterfest am Vörder See
04.09.-06.09.2026 MPS Luhmühlen
18.09.-20.09.2026 Spektakulum Mulne (Mölln)
Die Wahrheit über das Üben am Schwert
„…Zu Kämpfen ist zugleich Handwerk und Kunst. Zuerst müsst ihr das Handwerk lernen. Dann wachst ihr darüber hinaus, bis Aktion und Reaktion Instinkt werden. Es wird ein Teil von Euch…“Aus dem Film „Outcast – Die letzten Tempelritter“Die Wahrheit lesen
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